Eine Hörstörung kann angeboren sein
Neugeborenen-Hörstörungen sind keine Seltenheit. Etwa 1 von 1.000 Kindern kommen in Deutschland mit einer Hörstörung zur Welt. Um eine optimale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten ist schnelles Handeln gefragt. Damit sich die Sprache altersgerecht entwickeln kann, sollte bereits im ersten Lebensjahr eine Hörstörung erkannt und therapiert werden.
Das Neugeborenen-Hörscreening
Wir führen in unserer Praxis das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening bereits wenige Tage nach der Geburt durch. Dabei wird über die Messung der otoakustischen Emissionen die Funktionsfähigkeit des Innenohrs bzw. der äußeren Haarzellen untersucht.
Die Untersuchung dauert nur wenige Minuten und ist völlig ungefährlich und schmerzfrei. Optimalerweise wird sie durchgeführt während Ihr Kind schläft. Unter Umständen können Reste vom Fruchtwasser, die sich noch im Gehörgang befinden das Testergebnis beeinträchtigen, sodass es zu einem auffälligen Ergebnis des Hörscreenings kommt. Zudem können Störgeräusche von außen oder unruhige Bewegungen des Kindes das Resultat verfälschen. In diesen Fällen muss das Screening einige Tage später noch einmal wiederholt werden.
BERA-Hirnstammaudiometrie
Sollte auch das zweite Testergebnis Auffälligkeiten zeigen, so leiten wir eine automatisierte Form der Hirnstammaudiometrie (BERA) ein. Dabei werden am Kopf Ihres Kindes Elektroden befestigt, die die Hirnströme aufzeichnen, welche beim Hörvorgang entstehen. Am Stromkurvenverlauf ist feststellbar, ob die Hörnervenimpulse normal zum Hirn weitergeleitet werden, oder ob eine Hörstörung vorliegt.
Auffälliges Testergebnis – was nun?
Das Ergebnis des Neugeborenen-Hörscreenings ist noch keine Diagnose. Sollte es bei dem Test zu einem auffälligen Ergebnis gekommen sein, bedeutet dies lediglich, dass das Screening-Ergebnis nochmals überprüft werden muss. Nur bei ungefähr einem von 40 Kindern, die im Hörscreening schlecht abschnitten, liegt eine tatsächliche Hörstörung vor. Für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist es dennoch wichtig, das Hörvermögen regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Bitte beachten Sie: Bei Säuglingen ohne Hinweis auf eine Hörschädigung handelt es sich um eine privatärztliche Zusatzversorgung. Selbstverständlich beraten wir Sie vorab zu den möglichen Kosten.
Bitte sprechen Sie uns bei jeglichen Fragen an. Wir sind für Sie und Ihr Kind da!